Dank unserer fleißigen Platzbaumeister sind die Tennisplätze schon sehr weit vorbereitet.
Aktuell gilt für uns die Siebte Verordnung über befristete Eindämmungsmaßnahmen aufgrund des SARS-CoV-2-Virus und COVID-19 im Land Brandenburg vom 06.03.2021.
Für die Trainings- und Wettkampf-Sommersaison ist folgendes zu beachten:
Der Vorstand bittet unbedingt um die Einhaltung der Bedingungen. Verstöße führen letztlich nur zur Sperrung der Tennisanlage durch die Behörden. Das will keiner von uns. Verstöße werden mit Platzverweis geahndet. Der Vorstand behält sich weitere Schritte gegen die Missetäter vor.